Mietbedingungen und Vertragsbestimmungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

Diese Mietbedingungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Zusammenhang mit der entgeltlichen und zeitlich befristeten Überlassung von Fahrzeugen.
Sie gelten sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) – entgegenstehen.
Die Offenlegung erfolgt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG), § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 63 Gewerbeordnung (GewO) sowie § 25 Mediengesetz.
Mit Abschluss des Mietvertrages bestätigt der Mieter, diese Bedingungen gelesen, verstanden und verbindlich akzeptiert zu haben.


2. Vertragsabschluss und Buchung

Eine Buchung wird erst dann verbindlich, wenn:

  • sie durch den Vermieter ausdrücklich bestätigt wurde und
  • der vollständige Mietpreis bezahlt wurde

Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Angebote unverbindlich. Der Vermieter ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll werden bei Fahrzeugübernahme bzw. Zustellung vor Ort erstellt.


3. Voraussetzungen für die Anmietung

Für die Anmietung gelten folgende Mindestvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • gültiger Führerschein Klasse B

Der Vermieter ist berechtigt, die Fahrzeugüberlassung zu verweigern, wenn Zweifel an der Fahreignung, Identität oder Zuverlässigkeit bestehen.
Nur der Mieter sowie ausdrücklich und in schriftlicher Form genehmigte Zusatzfahrer sind zur Nutzung berechtigt. Bei Verstoß entfällt der Versicherungsschutz vollständig.
Bei den vermieteten Fahrzeugen handelt es sich um Hochleistungsfahrzeuge mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Der Mieter ist sich bewusst, dass diese Fahrzeuge besondere Fahrkenntnisse, erhöhte Konzentration und eine umsichtige Fahrweise erfordern. Es gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Der Vermieter ist berechtigt, die Fahrzeugübergabe zu verweigern, sofern begründete Zweifel an der Eignung oder Erfahrung des Mieters bestehen.


4. Mietzins, Zahlung und Kaution

Der gesamte Mietpreis ist vor Beginn der Mietdauer vollständig zu bezahlen.
Die Verrechnung von Mehrkilometern erfolgt nachträglich und ist nach Rechnungslegung sofort fällig.
In der Regel wird keine Kaution verlangt. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution zu fordern.
Eine Aufrechnung von Forderungen des Mieters ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen (beschränkt auf Unternehmen).


5. Versicherungsschutz und Haftung

Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert.
Selbstbehalt:

  • € 5.000 pro Schadensfall
  • € 20.000 bei Totalschaden
  • Bei Schäden, sofern der Schaden € 5.000 nicht übersteigt, werden die tatsächlichen Reparaturkosten nach Begutachtung bei der jeweiligen Vertragswerkstatt zuzüglich € 500 Bearbeitungsgebühr verrechnet

Nicht versichert sind:

  • Reifen- und Felgenschäden
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung

Der Versicherungsschutz entfällt vollständig bei:

  • Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
  • grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • fehlender Fahrerlaubnis
  • Nutzung zu Motorsport- oder Rennsportzwecken
  • nicht genehmigten Auslandsfahrten
  • Weitergabe des Fahrzeugs an nicht genehmigte Fahrer

In diesen Fällen haftet der Mieter unbeschränkt.
Bei sonstigen Verstößen gegen Vertragsbestimmungen bleibt der Versicherungsschutz grundsätzlich aufrecht. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, dem Mieter den entstandenen Selbstbehalt sowie nachweislich durch den Verstoß verursachte Mehrkosten in Rechnung zu stellen.


6. Nutzung des Fahrzeugs und Verbote

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.
Insbesondere ist untersagt:

  • Weitergabe oder Weitervermietung an Dritte
  • technische Manipulationen oder Veränderungen am Fahrzeug
  • Durchführung von Reparaturen oder Werkstattbesuchen ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters
  • Nutzung von Hebebühnen oder technische Eingriffe
  • Ausbau oder Veränderung von Fahrzeugteilen
  • Ausbau oder Deaktivierung von GPS-Systemen
  • Motorsport, Rennstreckenbetrieb, Launch-Control-Starts, Driften
  • gewerbliche Nutzung ohne Genehmigung
  • Tiere bzw. Tiertransporte sind nicht erlaubt
  • Im gesamten Fahrzeug gilt ein absolutes Rauchverbot. Dies umfasst Tabakwaren, E-Zigaretten, Shishas sowie sonstige Rauchmittel jeglicher Art. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens € 350,00 in Rechnung zu stellen. Übersteigen die tatsächlichen Reinigungskosten diesen Betrag, werden die nachgewiesenen Mehrkosten zusätzlich verrechnet.

Jegliche schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Nutzungsverbote stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar. In einem solchen Fall ist der Vermieter berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu € 10.000,00 geltend zu machen, wobei die Höhe der Strafe dem tatsächlichen Verschulden und dem entstandenen Schaden angemessen ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe setzt zumindest leichtes Verschulden des Mieters voraus. Darüber hinaus behält sich der Vermieter vor, den Mieter von künftigen Buchungen dauerhaft auszuschließen.
Unabhängig davon behält sich der Vermieter ausdrücklich vor, den Vorfall zur Anzeige zu bringen sowie sämtliche daraus entstehenden Schäden geltend zu machen.


7. Pflichten des Mieters (Sorgfalt & Verhalten)

Der Mieter verpflichtet sich:

  • das Fahrzeug ordentlich zu behandeln
  • Verkehrsvorschriften strikt einzuhalten
  • Fahrzeugzustand (Öl, Reifendruck etc.) regelmäßig zu prüfen
  • Schäden unverzüglich zu melden

Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietdauer entstandenen Schäden, sofern ihn zumindest leichtes Verschulden trifft.
Der Mieter trägt sämtliche Verwaltungsstrafen und hält den Vermieter vollständig schad- und klaglos.


8. Beschlagnahmung und behördliche Maßnahmen

Wird das Fahrzeug aufgrund eines Verhaltens des Mieters oder eines berechtigten Lenkers von Behörden beschlagnahmt, sichergestellt oder eingezogen, haftet der Mieter für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten.
Im Falle einer Verwertung oder Versteigerung ist der Mieter verpflichtet, den vollständigen Zeitwert des Fahrzeugs (Eurotax) zu ersetzen.
Für die gesamte Dauer der Beschlagnahme bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter wird der vereinbarte Tagesmietsatz weiterverrechnet. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, sämtliche durch die Beschlagnahme entstandenen Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.
Wird das Fahrzeug nach einer Beschlagnahme wieder ausgefolgt, ist für die gesamte Dauer der Entziehung der vereinbarte Mietzins zu bezahlen.


9. Änderungen und Stornierungen

Stornobedingungen:

  • nach Reservierung: 10 % des Mietpreises
  • bis zu 5 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
  • bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

10. Kosten, Gebühren und Betriebskosten

Der Mieter trägt sämtliche Kosten:

  • Kraftstoff / Strom
  • Betriebsmittel
  • Maut-, Park- und Verwaltungsgebühren
  • Strafen jeglicher Art

Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls wird das Fahrzeug vom Vermieter vollgetankt und es erfolgt eine Nachverrechnung laut Tankbeleg zuzüglich € 40 Bearbeitungsgebühr.


11. Kilometerregelung

Mehrkilometer werden nur bei Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung verrechnet. Zusatzleistungen sowie Kilometerpakete können vorab bei Mietbeginn dazugebucht werden. Nicht verbrauchte Kilometer werden nicht rückerstattet.


12. Auslandsfahrten, Zusatzfahrer und Nutzung

Auslandsfahrten sind ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung, in schriftlicher Form, des Vermieters zulässig.
Für einen zusätzlichen Fahrer wird ein Zuschlag von 20 % des Mietpreises pro Fahrer verrechnet. Diese erfolgen:

  • ausschließlich auf Anfrage
  • gegen gesonderte Vereinbarung

Ohne Genehmigung entfällt der Versicherungsschutz vollständig.


13. Zusatzleistungen und Extras

Zusatzleistungen können kostenpflichtig gebucht werden:

  • Fahrzeuglieferung / Abholung: € 1,49/km
  • Zubehör (z. B. Dachbox, Träger): € 95 pro Woche
  • Privat-Chauffeur: auf Anfrage

Alle Fahrzeuge verfügen über:

  • digitale Autobahnvignette
  • inkludierte Maut (Bosrucktunnel & Gleinalmtunnel)


14. Übergabe und Rückstellung

Die Fahrzeugübergabe erfolgt an unserem Standort: Fahrtechnikstraße 1 (Halle), 8753 Fohnsdorf.
Der Mieter bestätigt mit Übernahme den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs. Die Rückgabe erfolgt:

  • am vereinbarten Ort
  • nach Terminabsprache
  • im gleichen Zustand wie bei der Abholung des Fahrzeuges


15. Rückgabe und Verspätung

Das Fahrzeug ist fristgerecht und im vereinbarten Zustand zurückzugeben. Eine Toleranzfrist von 20 Minuten wird gewährt.
Bei Überschreitung der Toleranzfrist wird der vereinbarte Tagesmietsatz anteilig pro angefangene Stunde weiterverrechnet. Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden wird der vollständige Tagesmietsatz in Rechnung gestellt.
Der Vermieter behält sich vor, bei verspäteter Rückgabe Folgeschäden – insbesondere entgangene Einnahmen durch bereits gebuchte Anschlussvermietungen – gesondert geltend zu machen.
Bei einer Verspätung von mehr als 24 Stunden ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter wird das Fahrzeug als nicht genehmigt weitergenutzt gewertet und entsprechende rechtliche Schritte werden eingeleitet.
Bei unzureichender Reinigung werden Reinigungskosten nach Aufwand verrechnet.


16. Verhalten bei Unfall oder Schaden

Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet:

  • Erste Hilfe zu leisten
  • Polizei zu verständigen
  • sofort den Vermieter zu kontaktieren

Schuldanerkenntnisse sind unzulässig.


17. Technische Ausstattung

Die Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungssystemen sowie einer Fernabschaltfunktion ausgestattet.
Die Fernabschaltung erfolgt ausschließlich im Fahrzeugstillstand und wird vom Vermieter nur in begründeten Ausnahmefällen – insbesondere bei Vertragsbruch, Diebstahlverdacht oder behördlicher Anordnung – aktiviert. Eine Deaktivierung während eines laufenden Fahrvorgangs ist technisch ausgeschlossen. Der Mieter erklärt sich mit der GPS-Überwachung sowie der beschriebenen Fernabschaltfunktion ausdrücklich einverstanden.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge oder eingebrachte Gegenstände.


18. Vorzeitige Vertragsbeendigung und Sicherstellung des Fahrzeugs

Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu beenden und das Fahrzeug unverzüglich wieder in Besitz zu nehmen, sofern konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Mieter oder ein berechtigter Fahrer das Fahrzeug nicht sachgemäß, vertragswidrig oder gesetzeswidrig verwendet.
Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • erheblichen oder wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • gefährdendem Fahrverhalten
  • Verstößen gegen wesentliche Vertragsbestimmungen
  • missbräuchlicher Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter nimmt zur Kenntnis und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Fahrzeug mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet ist, welches eine Echtzeitüberwachung von Standort und Fahrverhalten (insbesondere Geschwindigkeit) ermöglicht. Diese Daten können vom Vermieter zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen, insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch und Schäden, verwendet werden.
Werden derartige Vertragsverstöße durch geeignete Nachweise (insbesondere GPS-Daten) festgestellt, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung sicherzustellen.
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Vermieter aus wichtigem Grund wird der bereits bezahlte Mietpreis anteilig für die nicht genutzte Mietdauer rückerstattet, sofern der Mieter die vorzeitige Beendigung nicht selbst durch vertragswidriges Verhalten verursacht hat. Bei schuldhafter Vertragsbeendigung durch den Mieter entfällt ein Rückerstattungsanspruch für die nicht genutzte Mietzeit. Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters – insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) – bleiben unberührt.
Weitergehende Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben ausdrücklich vorbehalten.


19. Haftung gegenüber Dritten

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden gegenüber Dritten und hält den Vermieter vollständig schad-, klag- und exekutionslos.


20. Instandhaltung und Mängel

Der Mieter ist verpflichtet, Mängel unverzüglich zu melden und darf keine eigenständigen Reparaturen durchführen.


21. Gerichtsstand und Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – das Landesgericht Leoben.


22. Einbeziehung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters sind integraler Bestandteil dieses Mietvertrages. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.


23. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Bei Vertragsabschluss im Fernabsatz (insbesondere per E-Mail, Telefon oder über das Internet) steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 11 Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.
Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, sofern der Mieter ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und zur Kenntnis genommen hat, dass er mit Beginn der Leistungserbringung sein Widerrufsrecht verliert (§ 18 Abs. 1 Z 9 FAGG).
Bei Buchungen mit einem festen Miettermin – also einer Dienstleistung zu einem vereinbarten Zeitpunkt – entfällt das Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 9 FAGG vollständig, sobald der Mieter der sofortigen Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Mieter bestätigt mit Abschluss der Buchung:

  • dass er über sein Widerrufsrecht informiert wurde
  • dass er der Leistungserbringung zum vereinbarten Termin ausdrücklich zustimmt und
  • dass er zur Kenntnis nimmt, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Mietzeit erlischt

Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.


24. Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters – insbesondere Name, Adresse, Führerscheinnummer sowie GPS-Standort- und Fahrdaten – ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung, der Fahrzeugsicherung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.
Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen – längstens jedoch 7 Jahre nach Vertragsende – gelöscht, sofern keine darüberhinausgehenden gesetzlichen Pflichten bestehen.
Der Mieter hat jederzeit das Recht auf:

  • Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung der Daten nach Wegfall des Verarbeitungszwecks (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)

Anfragen zum Datenschutz sind zu richten an: Experience Cars by PACO Rental, Hauptstraße 3, 8740 Zeltweg oder per E-Mail an die auf der Website angegebene Kontaktadresse.
Der Mieter hat zudem das Recht, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) einzubringen.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Versicherung, Behörden) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.


25. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.