1. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche, zeitlich befristete Überlassung eines Fahrzeugs durch den Vermieter an den Mieter zu den individuell vereinbarten Konditionen.
Eine Buchung wird erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Vermieter sowie vollständigem Zahlungseingang verbindlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise und Leistungsbeschreibungen.
Der Vermieter ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Identitätsprüfung und Fahrerlaubnis
Der Mieter sowie allfällige berechtigte Fahrer haben vor Übergabe des Fahrzeugs einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis sowie eine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen.
Der Vermieter ist berechtigt, Kopien dieser Dokumente anzufertigen und aufzubewahren. Werden die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig erbracht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
Wird dem Mieter oder einem berechtigten Fahrer die Fahrerlaubnis während der Mietdauer entzogen, untersagt oder anderweitig eingeschränkt, ist das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu setzen und der Vermieter sofort zu informieren.
Der Entzug der Fahrerlaubnis liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Mieters und stellt einen schuldhaften Verstoß gegen wesentliche Vertragsvoraussetzungen dar. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden und das Fahrzeug unverzüglich zurückzunehmen.
Da der Mieter die vorzeitige Vertragsbeendigung durch eigenes schuldhaftes Verhalten verursacht hat, entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Mietpreises für die nicht genutzte Mietdauer. Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters – insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) – bleiben unberührt.
3. Übernahme des Fahrzeugs
Wird das Fahrzeug vom Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht übernommen, bleibt es dennoch für die vereinbarte Mietdauer reserviert. Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung des vereinbarten Mietentgelts bleibt bestehen.
4. Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig, sachgemäß und ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu verwenden. Die Nutzung ist nur zu zulässigen Zwecken gestattet.
Der Mieter ist insbesondere verpflichtet:
- ausschließlich den vorgeschriebenen Kraftstoff zu verwenden
- das Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern (insbesondere Türen und Fenster zu verschließen)
- das Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern
- bei technischen Mängeln die Nutzung unverzüglich einzustellen
Dem Mieter ist insbesondere untersagt:
- Weitergabe oder Weitervermietung an Dritte
- jegliche technische Veränderung, Manipulation oder Eingriff am Fahrzeug
- die Durchführung oder Veranlassung von Reparaturen
- das Verbringen des Fahrzeugs in eine Werkstätte ohne Zustimmung
- Nutzung von Hebebühnen oder technische Eingriffe
- das Aus- und Einbauen oder Veränderung von Fahrzeugteilen
- Fahrten im Gelände (Offroad)
- das Ziehen von Anhängern
- der Transport gefährlicher Stoffe
- Fahrsicherheitstrainings
- das Deaktivieren von Sicherheitssystemen (z. B. ESP, ABS, ASR usw.)
- Deaktivierung oder Ausbau von GPS-Systemen
- Motorsport, Rennstreckenbetrieb, Launch-Control-Starts, Driften oder Burnouts
- gewerbliche Nutzung wie z. B. Personenbeförderung
- Mitnahme von Tieren
Der Mieter ist weiters verpflichtet, den Fahrzeugzustand (insbesondere Ölstand und Reifendruck) regelmäßig zu prüfen sowie Verkehrsvorschriften strikt einzuhalten.
Im gesamten Fahrzeug gilt ein absolutes Rauchverbot. Dies umfasst Tabakwaren, E-Zigaretten, Shishas sowie sonstige Rauchmittel jeglicher Art. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens € 350,00 in Rechnung zu stellen. Übersteigen die tatsächlichen Reinigungskosten diesen Betrag, werden die nachgewiesenen Mehrkosten zusätzlich verrechnet.
Jegliche schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Nutzungsverbote stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar. In einem solchen Fall ist der Vermieter berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu € 10.000,00 geltend zu machen, wobei die Höhe der Strafe dem tatsächlichen Verschulden und dem entstandenen Schaden angemessen ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe setzt zumindest leichtes Verschulden des Mieters voraus. Darüber hinaus behält sich der Vermieter vor, den Mieter von künftigen Buchungen dauerhaft auszuschließen.
Unabhängig davon behält sich der Vermieter ausdrücklich vor, den Vorfall zur Anzeige zu bringen sowie sämtliche daraus entstehenden Schäden geltend zu machen.
5. Versicherungsschutz und Haftung
Die Fahrzeuge des Vermieters sind vollkaskoversichert.
Der Selbstbehalt beträgt:
- € 5.000,00 pro Schadensfall
- € 20.000,00 im Falle eines Totalschadens
Liegt die Schadenshöhe unter € 5.000,00 (maßgeblich ist die Feststellung durch eine autorisierte Vertragswerkstätte), werden dem Mieter ausschließlich die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 500,00 in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Fahrzeug, soweit diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind oder ein Ausschluss der Versicherungsleistung vorliegt. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Mieter unbeschränkt.
6. Gebühren und laufende Kosten
Der Mieter trägt sämtliche während der Mietdauer anfallenden Kosten, insbesondere:
- Kraftstoff bzw. Strom
- Betriebsmittel (z. B. Motoröl, Scheibenreiniger)
- Park-, Maut- und Verwaltungsgebühren sowie Geldstrafen jeglicher Art. Der Mieter hält den Vermieter hinsichtlich sämtlicher Verwaltungsstrafen und Geldstrafen vollständig schad- und klaglos. Weitergehende Regelungen zur Haftung gegenüber Dritten sind in § 17 geregelt.
Das Fahrzeug wird vollgetankt bzw. vollgeladen übergeben und ist in diesem Zustand zurückzugeben. Bei Abweichung werden die anfallenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 verrechnet.
7. Kilometerregelung
Mehrkilometer werden nur bei Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung verrechnet. Zusatzleistungen sowie Kilometerpakete können vorab bei Mietbeginn dazugebucht werden. Nicht verbrauchte Kilometer werden nicht rückerstattet.
8. Auslandsfahrten, Zusatzfahrer und Nutzung
Auslandsfahrten sind ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung, in schriftlicher Form, des Vermieters zulässig.
Für einen zusätzlichen Fahrer wird ein Zuschlag von 20 % des Mietpreises pro Fahrer verrechnet. Diese erfolgen:
- ausschließlich auf Anfrage
- gegen gesonderte Vereinbarung
Ohne Genehmigung entfällt der Versicherungsschutz vollständig.
9. Zusatzleistungen und Extras
Zusatzleistungen können kostenpflichtig gebucht werden:
- Fahrzeuglieferung / Abholung: € 1,49/km
- Zubehör (z. B. Dachbox, Träger): € 95 pro Woche
- Privat-Chauffeur: auf Anfrage
Alle Fahrzeuge verfügen über:
- digitale Autobahnvignette
- inkludierte Maut (Bosrucktunnel & Gleinalmtunnel)
10. Rückgabe und Verspätung
Das Fahrzeug ist fristgerecht sowie im vereinbarten Zustand an unserem Standort: Fahrtechnikstraße 1 (Halle), 8753 Fohnsdorf, zurückzugeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Toleranzfrist von 20 Minuten wird gewährt.
Bei Überschreitung der Toleranzfrist wird der vereinbarte Tagesmietsatz anteilig pro angefangene Stunde weiterverrechnet. Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden wird der vollständige Tagesmietsatz in Rechnung gestellt.
Der Vermieter behält sich vor, bei verspäteter Rückgabe Folgeschäden – insbesondere entgangene Einnahmen durch bereits gebuchte Anschlussvermietungen – gesondert geltend zu machen.
Zusatzleistungen, Mehrkilometer oder übermäßige Verschmutzungen werden gemäß gültiger Preisliste nachverrechnet.
Eine Nutzung über die vereinbarte Mietdauer hinaus führt nicht zu einer automatischen Vertragsverlängerung.
Bei einer Verspätung von mehr als 24 Stunden ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter wird das Fahrzeug als nicht genehmigt weitergenutzt gewertet und entsprechende rechtliche Schritte werden eingeleitet.
Bei unzureichender Reinigung werden Reinigungskosten nach Aufwand verrechnet.
11. Änderungen und Stornierungen
Stornobedingungen:
- nach Reservierung: 10 % des Mietpreises
- bis zu 5 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
12. Unfälle, Diebstahl und Schäden
Bei Unfällen, Diebstahl oder Beschädigungen des Fahrzeugs ist unverzüglich die Polizei zu verständigen sowie der Vermieter ohne schuldhaftes Zögern schriftlich zu informieren.
Ohne Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter untersagt, Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben oder Ansprüche Dritter zu befriedigen.
Bei schuldhafter Verursachung eines Schadens durch den Mieter oder einen berechtigten Fahrer haftet der Mieter für den entstandenen Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehalts.
13. Abschlepp- und Bergungskosten
Kosten für Abschlepp- und Bergungsmaßnahmen, die nicht auf einen technischen Defekt zurückzuführen sind (z. B. Fehlbedienung oder Kraftstoffmangel), sind vom Mieter zu tragen.
14. Beschlagnahmung und behördliche Maßnahmen
Wird das Fahrzeug aufgrund eines Verhaltens des Mieters oder eines berechtigten Lenkers von Behörden beschlagnahmt, sichergestellt oder eingezogen, haftet der Mieter für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten.
Im Falle einer Verwertung oder Versteigerung ist der Mieter verpflichtet, den vollständigen Zeitwert des Fahrzeugs (Eurotax) zu ersetzen.
Für die gesamte Dauer der Beschlagnahme bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter wird der vereinbarte Tagesmietsatz weiterverrechnet. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, sämtliche durch die Beschlagnahme entstandenen Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.
Wird das Fahrzeug nach einer Beschlagnahme wieder ausgefolgt, ist für die gesamte Dauer der Entziehung der vereinbarte Mietzins zu bezahlen.
15. Technische Ausstattung
Die Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungssystemen sowie einer Fernabschaltfunktion ausgestattet. Die Fernabschaltung erfolgt ausschließlich im Fahrzeugstillstand und wird vom Vermieter nur in begründeten Ausnahmefällen – insbesondere bei Vertragsbruch, Diebstahlverdacht oder behördlicher Anordnung – aktiviert. Eine Deaktivierung während eines laufenden Fahrvorgangs ist technisch ausgeschlossen. Der Mieter erklärt sich mit der GPS-Überwachung sowie der beschriebenen Fernabschaltfunktion ausdrücklich einverstanden.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge oder eingebrachte Gegenstände.
16. Vorzeitige Vertragsbeendigung und Sicherstellung des Fahrzeugs
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu beenden und das Fahrzeug unverzüglich wieder in Besitz zu nehmen, sofern konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Mieter oder ein berechtigter Fahrer das Fahrzeug nicht sachgemäß, vertragswidrig oder gesetzeswidrig verwendet.
Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- erheblichen oder wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen
- gefährdendem Fahrverhalten
- Verstößen gegen wesentliche Vertragsbestimmungen
- missbräuchlicher Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter nimmt zur Kenntnis und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Fahrzeug mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet ist, welches eine Echtzeitüberwachung von Standort und Fahrverhalten (insbesondere Geschwindigkeit) ermöglicht. Diese Daten können vom Vermieter zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen, insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch und Schäden, verwendet werden.
Werden derartige Vertragsverstöße durch geeignete Nachweise (insbesondere GPS-Daten) festgestellt, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung sicherzustellen.
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Vermieter aus wichtigem Grund wird der bereits bezahlte Mietpreis anteilig für die nicht genutzte Mietdauer rückerstattet, sofern der Mieter die vorzeitige Beendigung nicht selbst durch vertragswidriges Verhalten verursacht hat. Bei schuldhafter Vertragsbeendigung durch den Mieter entfällt ein Rückerstattungsanspruch für die nicht genutzte Mietzeit. Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters – insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) – bleiben unberührt.
Weitergehende Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
17. Haftung gegenüber Dritten
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden gegenüber Dritten und hält den Vermieter vollständig schad-, klag- und exekutionslos.
18. Instandhaltung und Mängel
Der Mieter ist verpflichtet, Mängel unverzüglich zu melden und darf keine eigenständigen Reparaturen durchführen.
19. Anzeigepflicht
Werden gegenüber dem Mieter oder einem berechtigten Fahrer Ansprüche durch Dritte geltend gemacht, ist der Vermieter unverzüglich darüber zu informieren.
20. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Bei Vertragsabschluss im Fernabsatz (insbesondere per E-Mail, Telefon oder über das Internet) steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 11 Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.
Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, sofern der Mieter ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und zur Kenntnis genommen hat, dass er mit Beginn der Leistungserbringung sein Widerrufsrecht verliert (§ 18 Abs. 1 Z 9 FAGG).
Bei Buchungen mit einem festen Miettermin – also einer Dienstleistung zu einem vereinbarten Zeitpunkt – entfällt das Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 9 des Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vollständig, sobald der Mieter der sofortigen Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Mieter bestätigt mit Abschluss der Buchung:
- dass er über sein Widerrufsrecht informiert wurde
- dass er der Leistungserbringung zum vereinbarten Termin ausdrücklich zustimmt und
- dass er zur Kenntnis nimmt, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Mietzeit erlischt
Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.
21. Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters – insbesondere Name, Adresse, Führerscheinnummer sowie GPS-Standort- und Fahrdaten – ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung, der Fahrzeugsicherung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.
Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen – längstens jedoch 7 Jahre nach Vertragsende – gelöscht, sofern keine darüberhinausgehenden gesetzlichen Pflichten bestehen.
Der Mieter hat jederzeit das Recht auf:
- Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Löschung der Daten nach Wegfall des Verarbeitungszwecks (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Anfragen zum Datenschutz sind zu richten an: Experience Cars by PACO Rental, Hauptstraße 3, 8740 Zeltweg oder per E-Mail an die auf der Website angegebene Kontaktadresse.
Der Mieter hat zudem das Recht, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (
www.dsb.gv.at) einzubringen.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Versicherung, Behörden) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
22. Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen. Sofern gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand das Landesgericht Leoben vereinbart.
23. Einbeziehung der Mietbedingungen und Vertragsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Verbindung mit den Mietbedingungen und Vertragsbestimmungen von Experience Cars by PACO Rental. Beide Dokumente bilden gemeinsam die verbindliche Vertragsgrundlage zwischen Vermieter und Mieter.
Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Mietbedingungen gehen die Mietbedingungen und Vertragsbestimmungen vor, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
Der Mieter bestätigt mit Vertragsabschluss, beide Dokumente vollständig zur Kenntnis genommen, gelesen, verstanden und verbindlich akzeptiert zu haben.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, sofern der Vermieter diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.