Diese Mietbedingungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Zusammenhang mit der entgeltlichen und zeitlich befristeten Überlassung von Fahrzeugen.
Sie gelten sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) – entgegenstehen.
Die Offenlegung erfolgt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG), § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 63 Gewerbeordnung (GewO) sowie § 25 Mediengesetz.
Mit Abschluss des Mietvertrages bestätigt der Mieter, diese Bedingungen gelesen, verstanden und verbindlich akzeptiert zu haben.
Eine Buchung wird erst dann verbindlich, wenn:
Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Angebote unverbindlich. Der Vermieter ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll werden bei Fahrzeugübernahme bzw. Zustellung vor Ort erstellt.
Für die Anmietung gelten folgende Mindestvoraussetzungen:
Der Vermieter ist berechtigt, die Fahrzeugüberlassung zu verweigern, wenn Zweifel an der Fahreignung, Identität oder Zuverlässigkeit bestehen.
Nur der Mieter sowie ausdrücklich und in schriftlicher Form genehmigte Zusatzfahrer sind zur Nutzung berechtigt. Bei Verstoß entfällt der Versicherungsschutz vollständig.
Bei den vermieteten Fahrzeugen handelt es sich um Hochleistungsfahrzeuge mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Der Mieter ist sich bewusst, dass diese Fahrzeuge besondere Fahrkenntnisse, erhöhte Konzentration und eine umsichtige Fahrweise erfordern. Es gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Der Vermieter ist berechtigt, die Fahrzeugübergabe zu verweigern, sofern begründete Zweifel an der Eignung oder Erfahrung des Mieters bestehen.
Der gesamte Mietpreis ist vor Beginn der Mietdauer vollständig zu bezahlen.
Die Verrechnung von Mehrkilometern erfolgt nachträglich und ist nach Rechnungslegung sofort fällig.
In der Regel wird keine Kaution verlangt. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution zu fordern.
Eine Aufrechnung von Forderungen des Mieters ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen (beschränkt auf Unternehmen).
Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert.
Selbstbehalt:
Nicht versichert sind:
Der Versicherungsschutz entfällt vollständig bei:
In diesen Fällen haftet der Mieter unbeschränkt.
Bei sonstigen Verstößen gegen Vertragsbestimmungen bleibt der Versicherungsschutz grundsätzlich aufrecht. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, dem Mieter den entstandenen Selbstbehalt sowie nachweislich durch den Verstoß verursachte Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.
Insbesondere ist untersagt:
Jegliche schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Nutzungsverbote stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar. In einem solchen Fall ist der Vermieter berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu € 10.000,00 geltend zu machen, wobei die Höhe der Strafe dem tatsächlichen Verschulden und dem entstandenen Schaden angemessen ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe setzt zumindest leichtes Verschulden des Mieters voraus. Darüber hinaus behält sich der Vermieter vor, den Mieter von künftigen Buchungen dauerhaft auszuschließen.
Unabhängig davon behält sich der Vermieter ausdrücklich vor, den Vorfall zur Anzeige zu bringen sowie sämtliche daraus entstehenden Schäden geltend zu machen.
Der Mieter verpflichtet sich:
Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietdauer entstandenen Schäden, sofern ihn zumindest leichtes Verschulden trifft.
Der Mieter trägt sämtliche Verwaltungsstrafen und hält den Vermieter vollständig schad- und klaglos.
Wird das Fahrzeug aufgrund eines Verhaltens des Mieters oder eines berechtigten Lenkers von Behörden beschlagnahmt, sichergestellt oder eingezogen, haftet der Mieter für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten.
Im Falle einer Verwertung oder Versteigerung ist der Mieter verpflichtet, den vollständigen Zeitwert des Fahrzeugs (Eurotax) zu ersetzen.
Für die gesamte Dauer der Beschlagnahme bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter wird der vereinbarte Tagesmietsatz weiterverrechnet. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, sämtliche durch die Beschlagnahme entstandenen Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.
Wird das Fahrzeug nach einer Beschlagnahme wieder ausgefolgt, ist für die gesamte Dauer der Entziehung der vereinbarte Mietzins zu bezahlen.
Stornobedingungen:
Der Mieter trägt sämtliche Kosten:
Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls wird das Fahrzeug vom Vermieter vollgetankt und es erfolgt eine Nachverrechnung laut Tankbeleg zuzüglich € 40 Bearbeitungsgebühr.
Mehrkilometer werden nur bei Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung verrechnet. Zusatzleistungen sowie Kilometerpakete können vorab bei Mietbeginn dazugebucht werden. Nicht verbrauchte Kilometer werden nicht rückerstattet.
Auslandsfahrten sind ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung, in schriftlicher Form, des Vermieters zulässig.
Für einen zusätzlichen Fahrer wird ein Zuschlag von 20 % des Mietpreises pro Fahrer verrechnet. Diese erfolgen:
Ohne Genehmigung entfällt der Versicherungsschutz vollständig.
Zusatzleistungen können kostenpflichtig gebucht werden:
Alle Fahrzeuge verfügen über:
Die Fahrzeugübergabe erfolgt an unserem Standort: Fahrtechnikstraße 1 (Halle), 8753 Fohnsdorf.
Der Mieter bestätigt mit Übernahme den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs. Die Rückgabe erfolgt:
Das Fahrzeug ist fristgerecht und im vereinbarten Zustand zurückzugeben. Eine Toleranzfrist von 20 Minuten wird gewährt.
Bei Überschreitung der Toleranzfrist wird der vereinbarte Tagesmietsatz anteilig pro angefangene Stunde weiterverrechnet. Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden wird der vollständige Tagesmietsatz in Rechnung gestellt.
Der Vermieter behält sich vor, bei verspäteter Rückgabe Folgeschäden – insbesondere entgangene Einnahmen durch bereits gebuchte Anschlussvermietungen – gesondert geltend zu machen.
Bei einer Verspätung von mehr als 24 Stunden ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter wird das Fahrzeug als nicht genehmigt weitergenutzt gewertet und entsprechende rechtliche Schritte werden eingeleitet.
Bei unzureichender Reinigung werden Reinigungskosten nach Aufwand verrechnet.
Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet:
Schuldanerkenntnisse sind unzulässig.
Die Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungssystemen sowie einer Fernabschaltfunktion ausgestattet.
Die Fernabschaltung erfolgt ausschließlich im Fahrzeugstillstand und wird vom Vermieter nur in begründeten Ausnahmefällen – insbesondere bei Vertragsbruch, Diebstahlverdacht oder behördlicher Anordnung – aktiviert. Eine Deaktivierung während eines laufenden Fahrvorgangs ist technisch ausgeschlossen. Der Mieter erklärt sich mit der GPS-Überwachung sowie der beschriebenen Fernabschaltfunktion ausdrücklich einverstanden.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge oder eingebrachte Gegenstände.
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu beenden und das Fahrzeug unverzüglich wieder in Besitz zu nehmen, sofern konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Mieter oder ein berechtigter Fahrer das Fahrzeug nicht sachgemäß, vertragswidrig oder gesetzeswidrig verwendet.
Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Der Mieter nimmt zur Kenntnis und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Fahrzeug mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet ist, welches eine Echtzeitüberwachung von Standort und Fahrverhalten (insbesondere Geschwindigkeit) ermöglicht. Diese Daten können vom Vermieter zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen, insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch und Schäden, verwendet werden.
Werden derartige Vertragsverstöße durch geeignete Nachweise (insbesondere GPS-Daten) festgestellt, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung sicherzustellen.
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Vermieter aus wichtigem Grund wird der bereits bezahlte Mietpreis anteilig für die nicht genutzte Mietdauer rückerstattet, sofern der Mieter die vorzeitige Beendigung nicht selbst durch vertragswidriges Verhalten verursacht hat. Bei schuldhafter Vertragsbeendigung durch den Mieter entfällt ein Rückerstattungsanspruch für die nicht genutzte Mietzeit. Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters – insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) – bleiben unberührt.
Weitergehende Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden gegenüber Dritten und hält den Vermieter vollständig schad-, klag- und exekutionslos.
Der Mieter ist verpflichtet, Mängel unverzüglich zu melden und darf keine eigenständigen Reparaturen durchführen.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – das Landesgericht Leoben.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters sind integraler Bestandteil dieses Mietvertrages. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.
Bei Vertragsabschluss im Fernabsatz (insbesondere per E-Mail, Telefon oder über das Internet) steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 11 Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.
Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, sofern der Mieter ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und zur Kenntnis genommen hat, dass er mit Beginn der Leistungserbringung sein Widerrufsrecht verliert (§ 18 Abs. 1 Z 9 FAGG).
Bei Buchungen mit einem festen Miettermin – also einer Dienstleistung zu einem vereinbarten Zeitpunkt – entfällt das Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 9 FAGG vollständig, sobald der Mieter der sofortigen Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Mieter bestätigt mit Abschluss der Buchung:
Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters – insbesondere Name, Adresse, Führerscheinnummer sowie GPS-Standort- und Fahrdaten – ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung, der Fahrzeugsicherung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.
Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen – längstens jedoch 7 Jahre nach Vertragsende – gelöscht, sofern keine darüberhinausgehenden gesetzlichen Pflichten bestehen.
Der Mieter hat jederzeit das Recht auf:
Anfragen zum Datenschutz sind zu richten an: Experience Cars by PACO Rental, Hauptstraße 3, 8740 Zeltweg oder per E-Mail an die auf der Website angegebene Kontaktadresse.
Der Mieter hat zudem das Recht, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) einzubringen.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Versicherung, Behörden) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
© 2026 Experience Cars powered by PACO Rental | Alle Rechte vorbehalten
Entworfen von conceptum.at
Mach jetzt beim Experience Cars Gewinnspiel mit und sichere dir die Chance auf ein exklusives Wochenende.
Folge uns auf Instagram, fülle das Formular aus und nimm am Gewinnspiel teil.